Flug drei Stunden zu spät, annulliert oder überbucht? Nach EU-Recht stehen Ihnen oft 250 bis 600 Euro zu. So prüfen Sie Ihren Anspruch und fordern das Geld selbst ein.
Kurz gesagt
- Kommen Sie mindestens drei Stunden zu spät am Endziel an, kann Ihnen eine Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro zustehen – je nach Flugstrecke (1, 2).
- Bei einer Annullierung gilt das in der Regel auch, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vorher informiert hat (1).
- Bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter oder einem Fluglotsenstreik muss die Airline nicht zahlen. Technische Defekte gelten grundsätzlich nicht als außergewöhnlich (3).
- Ihren Anspruch können Sie kostenlos selbst bei der Airline geltend machen. In Deutschland verjährt er nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (3).
Für welche Flüge gelten die Regeln?
- Flüge innerhalb der EU – egal, ob mit einer EU-Airline oder einer anderen Airline (1).
- Flüge aus der EU in ein Land außerhalb der EU – mit jeder Airline (1).
- Flüge aus einem Land außerhalb der EU in die EU – nur mit einer EU-Airline (1).
- Die Regeln gelten auch in Island, Norwegen und der Schweiz (1).
Wie viel Entschädigung gibt es?
- 250 Euro bei Flügen bis 1.500 km (1).
- 400 Euro bei Flügen über 1.500 km innerhalb der EU und bei anderen Flügen von 1.500 bis 3.500 km (1).
- 600 Euro bei Flügen über 3.500 km (1).
Bei Verspätungen zählt die Ankunft am Endziel: Sie muss mindestens drei Stunden später sein als geplant (2). Bietet Ihnen die Airline einen Ersatzflug an, kann sich der Betrag je nach Ankunftszeit um die Hälfte verringern (1).
Annullierung und Überbuchung
- Bei einer Annullierung können Sie wählen: Erstattung des Ticketpreises oder eine Ersatzbeförderung – so bald wie möglich oder zu einem späteren Wunschtermin (1).
- Wurden Sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug informiert, gibt es keine Ausgleichszahlung. Die Airline muss beweisen, wann und wie sie Sie informiert hat (1).
- Wird Ihnen bei Überbuchung gegen Ihren Willen das Einsteigen verweigert, haben Sie in der Regel Anspruch auf dieselben Beträge – wenn Sie rechtzeitig mit gültigen Papieren am Gate waren (1).
- Verpassen Sie einen Anschlussflug, gibt es nur dann eine Entschädigung, wenn alle Flüge in einer gemeinsamen Buchung waren (1).
Betreuung am Flughafen
Unabhängig von der Entschädigung muss die Airline Sie bei längeren Wartezeiten versorgen: mit Essen und Getränken sowie zwei kostenlosen Telefonaten oder E-Mails. Das gilt ab zwei Stunden Abflugverspätung bei Flügen bis 1.500 km, ab drei Stunden bei mittleren Strecken und ab vier Stunden bei allen anderen Flügen (1). Geht es erst am nächsten Tag weiter, stehen Ihnen ein Hotel und der Transfer dorthin zu (1). Bekommen Sie nichts angeboten, heben Sie die Belege auf (1).
Wann gibt es kein Geld?
Die Airline muss nicht zahlen, wenn sie außergewöhnliche Umstände nachweist, die sich nicht vermeiden ließen (1). Beispiele sind schlechtes Wetter, Streiks von Dritten wie Fluglotsen, Naturkatastrophen oder Vogelschlag (3). Technische Defekte gelten grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Umstände (3). Betreuung und Erstattung des Ticketpreises müssen trotzdem geleistet werden (3).
So fordern Sie Ihr Geld selbst ein
- Beweise sichern: Fotos der Anzeigetafel, Bordkarte, Notizen zu Uhrzeiten und Belege für Essen, Taxi oder Hotel (3).
- Die Airline schriftlich auffordern – das ist in jedem Fall der erste Schritt (3).
- Lehnt die Airline ab oder antwortet sie zwei Monate lang nicht, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden: die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (söp) oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Die Schlichtung ist für Sie kostenlos (3).
- Mit der kostenlosen App „Flugärger“ der Verbraucherzentrale können Sie Ihre Ansprüche selbst prüfen (2, 3).
Achten Sie auf die Frist: In Deutschland verjährt der Anspruch, wenn das Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand, mehr als drei Jahre zurückliegt (3).
Option: Einen Dienstleister beauftragen
Werbung
Wer sich nicht selbst kümmern möchte, kann einen Fluggastrechte-Dienstleister beauftragen. Diese Anbieter prüfen den Fall und setzen die Forderung gegenüber der Airline durch. Im Erfolgsfall behalten sie in der Regel einen Teil der Entschädigung – prüfen Sie die Gebühren vorher direkt beim Anbieter. Selbst fordern ist kostenlos. Bei einer Beauftragung über die folgenden Links erhalten wir ggf. eine Provision; für Sie entstehen keine Mehrkosten. Die Reihenfolge ist alphabetisch, wir empfehlen keinen bestimmten Anbieter.
- AirHelp (Werbung)
- Compensair (Werbung)
Neue EU-Regeln ab frühestens 2027
Im Juni 2026 haben sich die EU-Institutionen politisch auf neue Fluggastrechte geeinigt, zum Beispiel zum Handgepäck und zu Sitzplätzen für Kinder. Die Drei-Stunden-Schwelle und die Entschädigungsbeträge bleiben laut Verbraucherzentrale erhalten. Bis die neuen Regeln gelten, frühestens ab Mitte 2027, bleiben die bisherigen Regeln in Kraft (4).
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Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wir empfehlen keinen bestimmten Anbieter. Maßgeblich sind die Umstände Ihres Einzelfalls.
Quellen
- Europäische Union – Your Europe: Fluggastrechte (zuletzt aktualisiert am 23.06.2026; abgerufen am 12.10.2026)
- Verbraucherzentrale: Mein Flug war verspätet: Bekomme ich eine Entschädigung? (Stand 10.08.2026; abgerufen am 12.10.2026)
- Verbraucherzentrale: FAQ zu Fluggastrechten: Alles Wichtige rund ums Thema (Stand 15.04.2026; abgerufen am 12.10.2026)
- Verbraucherzentrale: Neue EU-Fluggastrechte: Was gilt bei Erstattung, Handgepäck & Sitzplatz? (Stand 18.06.2026; abgerufen am 12.10.2026)