Flugsuchmaschinen zeigen in Sekunden viele Verbindungen. Damit aus dem günstigen Ticket kein teurer Ärger wird, sollten Sie vor der Buchung ein paar Dinge prüfen.
Kurz gesagt
- Buchungsportale sind in der Regel nur Vermittler. Ihr Vertragspartner ist die Airline (3).
- Bei Flugbuchungen gibt es kein 14-tägiges Widerrufsrecht (3).
- Am sichersten ist eine Buchung, bei der alle Teilstrecken von einer Airline oder per Codesharing geflogen werden (3).
- Einen verpassten Anschlussflug entschädigt die Airline nur, wenn alle Flüge in einer gemeinsamen Buchung waren (1).
Vermittler oder Airline: Wer ist zuständig?
Auch wenn Sie über ein Portal eine Reise zu einem Gesamtpreis buchen, schließen Sie den Vertrag meist direkt mit der Airline. Fliegen mehrere Airlines, haben Sie oft mit jeder einen eigenen Vertrag (3). Eine einheitliche Buchung erkennen Sie daran, dass eine Airline alle Strecken fliegt oder ein Hinweis wie „operated by“ bzw. „ausgeführt von“ auf Codesharing hinweist (3).
Getrennte Tickets: die größte Falle
- Bei getrennten Buchungen müssen Sie sich bei Ausfällen selbst um Alternativen kümmern (3).
- Fällt ein Flug aus, können Sie andere Flüge nicht einfach kostenlos stornieren (3).
- Forderungen müssen Sie unter Umständen bei jeder Airline einzeln stellen (3).
- Planen Sie bei getrennten Tickets großzügige Umsteigezeiten ein – einen verpassten Anschluss ersetzt Ihnen sonst niemand (1, 3).
Checkliste vor der Buchung
- Wer fliegt welche Strecke? Achten Sie im Kleingedruckten auf „operated by“ (3).
- Ist alles eine Buchung oder sind es mehrere Tickets? (3)
- Was ist im Preis enthalten – Handgepäck, Koffer, Sitzplatz?
- Stimmen die Namen exakt mit dem Ausweis überein?
- Wie lange ist die Umsteigezeit, und müssen Sie am Umsteigeflughafen das Gepäck neu aufgeben?
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Die folgenden Links führen zu Flugsuchmaschinen. Bei einer Buchung erhalten wir ggf. eine Provision; für Sie entstehen keine Mehrkosten. Die Reihenfolge ist alphabetisch, wir empfehlen keinen bestimmten Anbieter. Prüfen Sie vor der Buchung, ob es sich um eine Buchung oder um mehrere getrennte Tickets handelt.
Wenn etwas schiefgeht
Ist Ihr Flug verspätet oder annulliert, können Ihnen nach EU-Recht bis zu 600 Euro zustehen (1). Wie Sie das prüfen und selbst einfordern, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Entschädigung bei Flugverspätung.
Neue EU-Regeln ab frühestens 2027
Nach der politischen Einigung vom Juni 2026 soll Handgepäck künftig im angezeigten Flugpreis enthalten sein; günstigere Tarife ohne Handgepäck bleiben möglich. Kleine Tippfehler im Namen sollen Airlines kostenlos korrigieren. Bis die Regeln gelten, frühestens ab Mitte 2027, bleibt alles wie bisher (2).
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wir empfehlen keinen bestimmten Anbieter. Maßgeblich sind die Umstände Ihres Einzelfalls.
Quellen
- Europäische Union – Your Europe: Fluggastrechte (zuletzt aktualisiert am 23.06.2026; abgerufen am 12.10.2026)
- Verbraucherzentrale: Neue EU-Fluggastrechte: Was gilt bei Erstattung, Handgepäck & Sitzplatz? (Stand 18.06.2026; abgerufen am 12.10.2026)
- Verbraucherzentrale: Online-Portale sind bei Flugbuchungen nur Vermittler (Stand 12.08.2026; abgerufen am 12.10.2026)