Flug und Hotel aus einer Hand: Was eine Pauschalreise ist, welche Rechte Sie haben und worauf Sie vor der Buchung achten sollten.
Kurz gesagt
- Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reiseleistungen für dieselbe Reise, z. B. Flug und Hotel (1).
- Steigt der Preis nach der Buchung um mehr als 8 %, dürfen Sie kostenlos zurücktreten (1).
- Mängel vor Ort sofort bei der Reiseleitung oder dem Veranstalter melden; Ansprüche verjähren nach zwei Jahren (2).
- Ihre Zahlungen sind gegen die Insolvenz des Veranstalters abgesichert (1).
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Was ist eine Pauschalreise?
Nach EU-Recht liegt eine Pauschalreise vor, wenn mindestens zwei Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise gebucht werden – etwa Flug und Unterkunft – und sie in einem Vertrag, als Paket oder zu einem Gesamtpreis verkauft werden. Einzeln gebuchte Flüge oder Hotels sind keine Pauschalreise (1).
Vor der Buchung prüfen
- Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Gebühren
- Rücktrittsbedingungen und Höhe der Stornogebühren
- Pass- und Visumvorschriften für das Reiseziel – vor der Buchung müssen Sie darüber informiert werden (1)
- Was genau enthalten ist: Transfer, Verpflegung, Gepäck
- das EU-Standardformblatt mit Ihren Rechten, das Sie vor der Buchung erhalten (1)
Preiserhöhung nach der Buchung
Der Veranstalter darf den Preis nur erhöhen, wenn bestimmte Kosten steigen (z. B. Treibstoff), dies im Vertrag vorgesehen ist und er die Erhöhung mindestens 20 Tage vor Reisebeginn ankündigt. Bei mehr als 8 % des Gesamtpreises können Sie ohne Gebühr zurücktreten (1).
Rücktritt vor Reisebeginn
Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten; der Veranstalter darf dann eine angemessene Rücktrittsgebühr verlangen, die vor allem vom Zeitpunkt abhängt. Bei außergewöhnlichen Umständen am Reiseziel, etwa Naturkatastrophen oder ernsten Sicherheitsrisiken, erhalten Sie den vollen Reisepreis zurück (1). Sie können die Reise auch auf eine andere Person übertragen; dafür können Kosten anfallen (1).
Wenn vor Ort etwas nicht stimmt
- Mängel sofort der Reiseleitung oder dem Veranstalter melden – Hotelpersonal ist in der Regel nicht zuständig (2).
- Beweise sichern: Fotos, Videos, Zeugen; eine Bestätigung der Reiseleitung genügt (2).
- Der Veranstalter muss den Mangel ohne Mehrkosten beheben (1); sonst kommt eine Minderung des Reisepreises in Frage (2).
- Nach der Reise Ansprüche schriftlich und nachweisbar stellen, z. B. per E-Mail oder Einwurfeinschreiben; die Frist beträgt zwei Jahre nach dem geplanten Reiseende (2).
Insolvenzschutz
Geht der Veranstalter pleite, erstattet ein Garantiegeber Ihre Zahlungen und organisiert gegebenenfalls die Rückreise (1).
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Reiseberatung. Wir empfehlen keinen bestimmten Anbieter. Bei Streit mit dem Veranstalter hilft die Verbraucherzentrale.
Quellen
- Europäische Union – Your Europe: Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen in der EU (zuletzt geprüft von der EU am 23.12.2025; abgerufen am 11.10.2026)
- Verbraucherzentrale: Reisemängel im Pauschalurlaub (Stand 10.08.2026; abgerufen am 11.10.2026)