Tag 5: Handgepäck vor dem Abflug – Flüssigkeiten und Powerbank richtig packen

Vanessa ist eine erfundene Erzählfigur von Reiseblase. Ihre Geschichten sind ausgedacht – Fakten, Regeln und Hinweise prüfen wir mit offiziellen Quellen.

Heute Morgen stand eine Kundin vor meinem Schreibtisch, noch ganz aufgeregt: Am Flughafen musste sie ihre fast volle Sonnencreme in den Mülleimer werfen. „Dabei war die doch neu!“, hat sie gesagt.

Ich sitze im Reisebüro und höre solche Geschichten ständig. Fast immer geht es um dieselben zwei Dinge: Flüssigkeiten und Akkus. Dabei lässt sich beides in fünf Minuten vorbereiten.

Hier kommen die Geschichten aus dieser Woche – und danach meine Checkliste, damit euer Handgepäck beim nächsten Herbsturlaub ohne Stress durch die Kontrolle kommt.

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Ein junger Mann erzählte mir, dass er seine Powerbank ganz selbstverständlich in den aufgegebenen Koffer gepackt hatte. Am Check-in wurde er gebeten, sie wieder herauszunehmen. Zum Glück war noch genug Zeit.

Ein Paar, das nach Teneriffa flog, hatte drei große Flaschen Duschgel dabei, weil es im Hotel ja so teuer sei. Die Flaschen blieben am Flughafen. Seitdem packen die beiden Reisegrößen ein.

Meine Checkliste fürs Handgepäck

Die folgenden Punkte gelten für Flüge ab einem Flughafen in der EU. Einzelne Fluggesellschaften können zusätzliche oder strengere Regeln haben.

  • Flüssigkeiten: Cremes, Gels, Getränke und Zahnpasta gehören in einen durchsichtigen Plastikbeutel mit höchstens 1 Liter Fassungsvermögen. Jeder einzelne Behälter darf höchstens 100 ml enthalten. (1)
  • Medikamente und Babynahrung sind von der 100-ml-Grenze ausgenommen. (1)
  • Duty-free: Am Flughafen oder an Bord gekaufte Flüssigkeiten dürfen mit, wenn sie im verschlossenen Sicherheitsbeutel mit rotem Rand samt Kassenbon bleiben. Öffnet den Beutel erst am Ziel. Habt ihr einen Anschlussflug, sagt es dem Sicherheitspersonal. (1)
  • Spitze Gegenstände wie Korkenzieher oder Schere gehören ins Aufgabegepäck. (1)
  • Powerbank und Ersatzakkus: ins Handgepäck, nicht in den Koffer. Jeder Akku sollte einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein. (2) (3)
  • Leistung: Akkus unter 100 Wh sind in der Regel unproblematisch, bei 100 bis 160 Wh braucht ihr vorher die Zustimmung eurer Airline. (2)
  • Im Flug: Ladet Geräte nur über die Bordstromversorgung an eurem Sitz, nicht mit einer Powerbank. (2)
  • Beschädigte oder überhitzte Akkus können in Brand geraten – lasst sie zu Hause. (2)
  • Größe und Stückzahl des Handgepäcks legt jede Airline selbst fest – schaut vorher in eure Buchung. (1)

Mein Fazit: Zehn Minuten vor dem Packen sparen euch am Flughafen Zeit und Nerven. Legt den Flüssigkeitsbeutel griffbereit nach oben, packt die Powerbank ins Handgepäck und prüft die Regeln eurer Airline. Und wenn ihr schon beim Handy seid: Wie mobile Daten im Ausland klappen, steht in unserem Ratgeber: eSIM im Urlaub (Werbung)

Bis morgen,
eure Vanessa

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung. Regeln können sich ändern – prüft vor der Reise die aktuellen offiziellen Hinweise.

Quellen

  1. Europäische Union: Gepäckbeschränkungen (Stand: 16.06.2026; abgerufen am 15.10.2026)
  2. Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA): Lithium Batteries in Aviation: Powering the Future, and Managing the Risks (veröffentlicht am 01.07.2025, aktualisiert am 22.07.2025; abgerufen am 15.10.2026)
  3. Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA): Dangerous goods when flying – Why some items might be dangerous on board of an airplane (veröffentlicht am 10.11.2023, aktualisiert am 13.12.2023; abgerufen am 15.10.2026)

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